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Unterricht in Warnstufe 1

Entsprechend den aktuellen Kennziffern befinden wir uns nun in Warnstufe 1. Folgendes verändert sich dadurch:

  • Die Schule unterbreitet 2x wöchentlich ein Testangebot. Zur Sicherheit sollte es mindestens von all denen genutzt werden, die nicht geimpft oder genesen sind.
  • Das erste Testangebot wird es am Montag, 04.10.2021 geben.
  • Einrichtungsfremde Personen dürfen die Schule nur mit 3G-Nachweis und mit MNB betreten.
  • Personen die selbst oder deren nahe Angehörige besondere Risikomerkmale bei einer Infektion mit dem Corona Virus SARS COV-2 aufweisen, wenden sich wie gehabt vertrauensvoll an die Schulleitung oder die Klassenlehrer.

Die Regelungen zur Maskenpflicht für Schüler, Lehrer und das sonstige Personal ändern sich nicht.

S. Heerwagen

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Schulbetrieb ab 21.09.2021

Nach dem Ende der zweiwöchigen Sicherheitsstufe zu Schuljahresbeginn befinden wir uns entsprechend der aktuellen Infektionslage ab Dienstag, 21.09.2021, in der Basisstufe. Das bedeutet:

  • Unterricht sowie unterrichtsbegleitende Maßnahmen finden uneingeschränkt statt.
  • Es gibt aktuell keine Schnelltests auf das Corona Virus für Schülerinnen und Schüler.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht entfällt. Auf den Fluren, Toiletten und im Wartebereich der Mensa bleibt sie bestehen.
  • Die Räume sind weiterhin regelmäßig zu lüften.
  • Es besteht Betretungsverbot für infizierte Personen und bei Vorliegen der bekannten Symptome.
  • Die Elternabende können stattfinden. 
  • Maßnahmen des Lernens am anderen Ort finden ebenfalls statt. Die Infektionsschutzmaßnahmen richten sich nach der Stufe im Zielgebiet.

16.09.2021
S. Heerwagen

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Elternbrief des Kultusministers mit wichtigem Formular

Sehr geehrte Mitglieder der Schulgemeinschaft,

gemeinsam mit seinem Elternbrief veröffentlichte Minister Holter ein wichtiges Formular, in dem die Sorgeberechtigten die Teilnahme an den verpflichtenden Tests ab Montag erklären oder verweigern können. 

Wichtig! Bitte füllen Sie das Formular aus und geben Sie es Ihren Kindern am 06.09.2021 mit in die Schule.

Mit freundlichen Grüßen
S. Heerwagen
03.09.2021

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Schuljahresbeginn

Sehr geehrte Mitglieder der Schulgemeinschaft,
das Thüringer Gesundheits- und das Kultusministerium haben neue Regeln erarbeitet, um das neue Schuljahr 2021/22 möglichst ohne erneute Schulschließungen zu absolvieren. Noch stehen die Details dieser Regeln aus, jedoch lässt sich Folgendes bereits aussagen:
Wir starten am 06.09.2021 unseren Schulbetrieb mit einer zweiwöchigen Phase, die als „Sicherheitspuffer“ bezeichnet wird. In diesem Zeitraum soll das rasche Ausbreiten von möglicherweise aus Urlaubsregionen eingeschleppten Infektionen unterbunden werden.

  • Es findet Unterricht im Schulgebäude in vollständigen Klassen und Kursen nach Stundenplan statt.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine FFP2 Maske während des gesamten Aufenthaltes im Schulgebäude. Ausgenommen hiervon ist der Sportunterricht.
  • Während der Lüftungszeiten im Unterricht sind Maskenpausen vorgesehen.
  • Es besteht für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft die Pflicht, 2x wöchentlich einen Corona-Test zu absolvieren. Bei Vorlage einer Impfbescheinigung oder des Nachweises, dass man von einer Corona-Erkrankung genesen ist, wird man von der Testpflicht befreit.
  • Die Testteilnahme kann dem Schüler bzw. der Schülerin bestätigt werden.
  • Es kommen die Tests zum Einsatz, die wir auch am Ende des Schuljahres verwendeten.
  • Eine Verweigerung des Tests führt nicht zur Aufhebung der Präsenzpflicht. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler werden in einem separaten Raum betreut und mit Unterrichtsmaterialien versorgt, die sie selbstständig bearbeiten.
  • Das Kultusministerium beabsichtigt für die Testverweigerung die Verhängung eines Bußgeldes in bisher nicht bekannter Höhe.
  • Die Testverweigerung muss durch die Sorgeberechtigten schriftlich erklärt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
  • Personen mit besonderen Risikomerkmalen bitten wir um Rücksprache.
  • Die Mensa ist geöffnet und die Getränkeautomaten stehen zur Verfügung.
  • Informationen zum ersten Schultag entnehmen Sie bitte dem Vertretungsplan.

Weitere nötige Informationen veröffentlichen wir noch im Laufe dieser Woche hier.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start ins neue Schuljahr.
Mit freundlichen Grüßen
S. Heerwagen

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Informationen der KomBus GmbH

wie sicherlich bekannt, ist bis voraussichtlich Ende des Jahres 2021 die Ortsverbindung von Kleindembach nach Langendembach aufgrund von Straßenbauarbeiten gesperrt. Es gibt für Anwohner die Möglichkeit, über eine provisorische Straße nach Langendembach zu gelangen. Der Linienverkehr des ÖPNV fährt Langendembach während der Sperrung nicht an. Die Linienbusse verkehren aber zum üblichen Fahrplan zwischen Pößneck und Langenorla (über Kleindembach).

Für die in Langendembach wohnenden Schüler wird ein Vertragsbus fahren. Es handelt sich um einen 24-Sitzer, da ein großer Bus die Baustelle nicht bewältigen kann.  Hiermit ist für die Langendembacher Schüler eine Hin- und eine Rückfahrt pro Schultag organisiert. Die Vertragsfahrt ist in die Schulfahrpläne der KomBus Verkehr GmbH eingearbeitet und ist wie alle anderen Schulfahrpläne über https://www.kombus-online.eu/fahrplaene/schulfahrplaene/schulfahrplaene/   abrufbar.

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Neue Schülerfahrausweise

Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wird der Schülerfahrausweise in Form einer Chipkarte ohne Foto ausgegeben. Diese berechtigt im gesamten Schuljahr (ausgenommen der Sommerferien) zu einer beliebigen Anzahl an Fahrten im Geltungsbereich. Sie ist nicht übertragbar. Der Schüler behält sie für 5 Schuljahre und sie wird, wenn weiterhin Anspruch besteht, elektronisch für das nächste Schuljahr freigeschalten. Kann ein Schüler seinen Schülerfahrausweis nicht vorweisen, so hat er einen Fahrschein zu lösen. Außerdem muss der Schüler ab dem neuen Schuljahr sich gegenüber dem Kontrollpersonal oder dem Busfahrer auf Verlangen mit einem Schülerausweis mit Passbild ausweisen können. Dieser ist bei jeder Fahrt im Original mitzuführen.

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Das Abitur ist geschafft! – Feierliche Zeugnisübergabe

Am vergangenen Samstag (10.07.21) war es nun endlich soweit und unsere Zwölftklässler dürfen nun endlich ihr Abiturzeugnis in den Händen halten. Alle 38 Schüler haben in diesem Jahr trotz der besonderen Umstände bestanden. Gratulation! Der beste Durchschnitt war 1,0. Großen Respekt dafür!
Auch die Schüler bedankten sich bei ihren Stammkursleitern, Herrn Heerwagen, den eA-Kurslehrern und fast allen gA-Kurslehrern.
Hier ein paar Bilder von der Feierstunde und unserer stolzen Abiturienten.

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Präsenzunterricht ab dem 01.07.2021

Mit dem Wegfall der Testpflicht zum 30.06.2021 (Bundesinfektionsschutzgesetz) entfallen die daraus resultierenden schulbezogenen Betretungsverbote. Somit befinden sich ab 01.07.2021 alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht.

Wir unterbreiten weiterhin allen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern zweimal wöchentlich ein Testangebot. Es wird dringend empfohlen, dieses Testangebot wahrzunehmen.

Für Schüler, die Risikomerkmale eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, können Ausnahmen von der Präsenzpflicht genehmigt werden.

30.06.2021, ergänzt am 02.07.2021
S. Heerwagen

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Mensa ab 15.06.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,


Da wir uns nun endlich in der „grünen Phase“ befinden, wird ab Dienstag, 15.06.2021, die Mensa wieder komplett für Euch geöffnet sein. Wir möchten von Beginn der Öffnung an wieder ein warmes Mittagessen anbieten. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Schüler, welche mitessen möchten, täglich bis 9:00 Uhr in die ausgelegte Liste einschreiben. Parallel dazu liegen die neuen Speisepläne (Beginn am 21.06.21) aus. Bitte diese schnellstmöglich ausfüllen und abgeben.

Wir freuen uns auf Euch
Euer Team der Mensa im Gymnasium

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Schule für alle Schüler ab 10.06.2021

Am Donnerstag ist es endlich so weit. Die fallende 7-Tages-Inzidenz erlaubt die Rückkehr zu einem Unterrichtsbetrieb mit allen Schülern im Präsenzunterricht. Es gilt Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrer im Schulgebäude, jedoch im Unterricht nur noch für die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Sollte die Inzidenz weiter unter 35 bleiben, können wir ab Montag auf Masken im Unterricht verzichten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft müssen sich weiterhin zweimal wöchentlich testen, ausgenommen der bekannten Nachweise. 

08.06.2021
S. Heerwagen

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Selbsttests ab Mittwoch, 26.05.2021

Solange der Vorrat reicht, bieten wir ab Mittwoch Nasenbohrer-Tests und Lolli-Tests zur Auswahl an. Beim Nasenbohrer-Test wird mit einem Tupfer im vorderen Nasenbereich abgestrichen, ohne tief in die Nase einzudringen. Der Lolli-Test funktioniert so, dass man sich einen Teststreifen für mindestens 2 Minuten unter die Zunge steckt, damit dieser Speichel aufsaugen kann. Im Ausnahmefall kann dieser Test auch als Spucktest angewendet werden. Schülerinnen und Schüler, für die nur diese Variante in Frage kommt, müssten ein geeignetes Gefäß (z. B. einen Eierbecher), etwas Küchenpapier und eine Tüte mitbringen. Die Schule kann diese Utensilien nicht zur Verfügung stellen.

Nach wie vor ist die Teilnahme an den Selbsttests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Sollte Sie diesen nicht zustimmen können, erklären Sie das bitte auf diesem Formular.

Alternativ zum Selbsttest kann derzeit auch folgendes vorgelegt werden:

  • die schriftliche Bestätigung über einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
  • ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines durchgeführten Antigen-Schnelltests, nicht älter als 24 Stunden

S. Heerwagen
21.05.2021