Mit dem Wegfall der Testpflicht zum 30.06.2021 (Bundesinfektionsschutzgesetz) entfallen die daraus resultierenden schulbezogenen Betretungsverbote. Somit befinden sich ab 01.07.2021 alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht.
Wir unterbreiten weiterhin allen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern zweimal wöchentlich ein Testangebot. Es wird dringend empfohlen, dieses Testangebot wahrzunehmen.
Für Schüler, die Risikomerkmale eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, können Ausnahmen von der Präsenzpflicht genehmigt werden.
30.06.2021, ergänzt am 02.07.2021
S. Heerwagen