Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wird der Schülerfahrausweise in Form einer Chipkarte ohne Foto ausgegeben. Diese berechtigt im gesamten Schuljahr (ausgenommen der Sommerferien) zu einer beliebigen Anzahl an Fahrten im Geltungsbereich. Sie ist nicht übertragbar. Der Schüler behält sie für 5 Schuljahre und sie wird, wenn weiterhin Anspruch besteht, elektronisch für das nächste Schuljahr freigeschalten. Kann ein Schüler seinen Schülerfahrausweis nicht vorweisen, so hat er einen Fahrschein zu lösen. Außerdem muss der Schüler ab dem neuen Schuljahr sich gegenüber dem Kontrollpersonal oder dem Busfahrer auf Verlangen mit einem Schülerausweis mit Passbild ausweisen können. Dieser ist bei jeder Fahrt im Original mitzuführen.