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Corona-Maßnahmen ab 21.03.2022

  • Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht sowie bei der Schülerbeförderung besteht weiterhin.
  • Das zweimalige wöchentliche Testen wird wie gehabt fortgesetzt.
  • Damit verbundene Betretungsverbote entfallen.
  • Die 3G-Nachweispflicht für alle Mitarbeiter entfällt.
  • Die Zugangsbeschränkung (3G-Nachweis) für Eltern und einrichtungsfremde Personen entfällt.
  • Die Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung entfällt.
  • Der Schutz von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Risiken hat weiter hohe Priorität. Eltern können auf Antrag und mit medizinischem Attest ihre Kinder vom Schulbesuch in Präsenz freistellen lassen. In Verantwortung der Schule werden dann geeignete Einzelfalllösungen gefunden bzw. bereits bestehende Lösungen weitergeführt. Bitte rufen Sie uns an.

S. Heerwagen
18.03.2022