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Abmilderungsverordnung und freiwilliger Rücktritt

Im Zusammenhang mit der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbetrieb (ThürAbmildSchulVO) weise ich darauf hin, dass Anträge auf freiwillige Wiederholung des Schuljahres bis zum 15.06.2022 zu stellen sind. Zu Details berät sie die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter gern.

S. Heerwagen