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Selbsttests ab Mittwoch, 26.05.2021

Solange der Vorrat reicht, bieten wir ab Mittwoch Nasenbohrer-Tests und Lolli-Tests zur Auswahl an. Beim Nasenbohrer-Test wird mit einem Tupfer im vorderen Nasenbereich abgestrichen, ohne tief in die Nase einzudringen. Der Lolli-Test funktioniert so, dass man sich einen Teststreifen für mindestens 2 Minuten unter die Zunge steckt, damit dieser Speichel aufsaugen kann. Im Ausnahmefall kann dieser Test auch als Spucktest angewendet werden. Schülerinnen und Schüler, für die nur diese Variante in Frage kommt, müssten ein geeignetes Gefäß (z. B. einen Eierbecher), etwas Küchenpapier und eine Tüte mitbringen. Die Schule kann diese Utensilien nicht zur Verfügung stellen.

Nach wie vor ist die Teilnahme an den Selbsttests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Sollte Sie diesen nicht zustimmen können, erklären Sie das bitte auf diesem Formular.

Alternativ zum Selbsttest kann derzeit auch folgendes vorgelegt werden:

  • die schriftliche Bestätigung über einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
  • ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines durchgeführten Antigen-Schnelltests, nicht älter als 24 Stunden

S. Heerwagen
21.05.2021

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Wechselunterricht ab Freitag

Mit Spannung verfolgen wir die Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz im Saale-Orla-Kreis. Diese liegt am heutigen Mittwoch den fünften Werktag in Folge unter 165. Sollte das auch morgen noch so bleiben, können wir laut Auskunft des Schulamts ab Freitag, 21.05.2021, wieder in die Phase Gelb II wechseln. Das bedeutet für alle Jahrgangsstufen Unterricht im wöchentlichen Wechsel der Gruppen 1 und 2.

Am Freitag beginnt die Gruppe 1. Nach dem variablen Ferientag am Dienstag setzt dann die Gruppe 2 am Mittwoch, 26.05.2021, fort.

Alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sich am ersten Tag in der Schule und im weiteren Verlauf montags und mittwochs einem Selbsttest unterziehen. Derzeit verwenden wir sogenannte Nasenbohrer-Tests.

Sollten Sie der Testteilnahme nicht zustimmen können, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler würden dann im Distanzunterricht verbleiben.

Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf tritt mit dem Wechselunterricht außer Kraft.

19.05.2021
S. Heerwagen