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Vertretungsplan
Hausordnung

Präambel - Gemeinsam fürs Leben lernen

Wir Schüler, Eltern, Lehrer und Angestellten des Gymnasiums "Am Weißen Turm" verstehen uns als eine Gemeinschaft, in der wir erfolgreich zusammenarbeiten und respektvoll und höflich miteinander umgehen.
Toleranz, Gewaltfreiheit, Ehrlichkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft sind Grundsätze unseres Handelns.
Im Leistungswillen jedes Einzelnen sehen wir sowohl die Voraussetzung für eine positive Entwicklung der eigenen Persönlichkeit als auch die der Schulgemeinschaft. Jeder ist verantwortlich für die Umsetzung dieser Hausordnung und trägt auch durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit zum guten Ruf der Schule bei.

1. Unterricht

Der Unterricht soll störungsfrei ablaufen und effektiv zur Bildung und Erziehung der Schüler genutzt werden. Darum müssen folgende Regeln eingehalten werden:
  • Lehrer und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und sind mit dem Klingeln arbeitsbereit.
  • Arbeitsmittel und Hausaufgaben sind vollständig mitzuführen.
  • Ist zu Unterrichtsbeginn der Lehrer noch nicht anwesend, informiert der Klassensprecher die Schulleitung.
  • Zu spät kommende Schüler entschuldigen sich beim Lehrer unmittelbar beim Betreten des Raumes.
  • Alle sind aufmerksam und beteiligen sich aktiv am Unterricht.
  • Der Lehrer beendet die Stunde rechtzeitig.
  • Lehrer und Schüler haben die Pflicht, sich am Vertretungsplan zu informieren.

2. Pausen und Freistunden

Die Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf den nachfolgenden Unterricht. Im Interesse eines störungsfreien Ablaufes gelten folgende Regelungen:
  • Die große Pause im Gebäude am Weißen Turm verbringen alle Schüler auf dem Hof. Bei widrigen Witterungsbedingungen erfolgt ein Abklingeln und die Schüler können im Schulhaus verbleiben.
  • Die Aufsicht sorgt für Ordnung und wird durch die Schüler der Klassenstufe 10 unterstützt.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist in Pausen nur zum Zwecke des Wechsels zwischen den Schulgebäuden und der Turnhalle erlaubt.
  • In Freistunden ist es Schülern bis einschließlich Klassenstufe 9 nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Für Freistunden steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung.
  • In der Mittagspause und bei vorzeitigem Unterrichtsschluss dürfen Schüler bis einschließlich Klasse 9 nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Eltern auf eigene Gefahr das Schulgelände verlassen.
  • Schüler dürfen Fahrräder und Kfz auf den Wegen zwischen den Unterrichtsorten nicht benutzen. Ausgenommen hiervon ist der Weg zwischen Turnhalle und Schulgebäude, falls der Unterrichtstag in der Turnhalle beginnt oder endet und ein schriftliches Einverständnis der Eltern vorliegt.
Die neuen Pausenzeiten

3. Ordnung und Sauberkeit

Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte unserer Schule.
  • Schüler und Lehrer haben dafür zu sorgen, dass die Schulgebäude und das Mobiliar sowie alle Unterrichtsmittel geschont werden und in solch einem Zustand bleiben, dass auch die nachfolgenden Schüler noch gut damit arbeiten können.
  • Bei Missbrauch und Beschädigung wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.
  • Die Lehrer und Angestellten sind befugt, störende und gefährdende Gegenstände sicherzustellen.
  • Die eingeteilten Ordnungsdienste unterstützen die Einhaltung der Raumordnung. Dazu gehört das Säubern der Tafel am Ende einer jeden Stunde.
  • Zum Unterrichtsschluss leert der Ordnungsdienst die Müllbehälter, löscht das Licht und schließt die Fenster. Jeder Schüler beteiligt sich am Hochstellen der Stühle.
  • Jegliche Werbung in der Schule bedarf der Genehmigung des Schulleiters.
  • Bild- und Tonaufnahmen im Schulgelände bedürfen
      a) des Einverständnisses der aufgenommenen Personen und
      b) des Einverständnisses des zuständigen Lehrers bzw. des Schulleiters.

4. Freistellungen und Verhinderungen

Freistellungen können nur in Ausnahmefällen und nach vorherigem schriftlichen Antrag der Eltern an den Klassenleiter bzw. Stammkursleiter genehmigt werden.
  • Falls Schüler wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Gründe der Schule fernbleiben müssen, ist dies rechtzeitig, möglichst bis 7:40 Uhr, anzuzeigen. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuches hat der Schüler eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern vorzulegen. In besonderen Fällen kann ein ärztliches Attest gefordert werden.
  • Erkrankt ein Schüler während des Unterrichtstages, so hat er dies dem unterrichtenden Lehrer mitzuteilen. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Eltern nicht volljähriger Schüler werden informiert.
  • Volljährige Schüler sind für Entschuldigungen und Freistellungen selbst verantwortlich.

5. Umwelt- und gesundheitsbewusstes Verhalten

  • Wir bemühen uns um einen sparsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und Rohstoffen. Müll soll möglichst vermieden, ansonsten getrennt werden.
  • Um erfolgreich lernen zu können, ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung wichtig, für die die Eltern Sorge tragen.
  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten und auf den benachbarten Straßen und Plätzen unerwünscht.
  • Der Besitz, Handel und Genuss von Alkohol und Drogen sind im Schulgelände strikt verboten.

Nicht angesprochene Einzelfälle werden im Sinne der Präambel geregelt.


Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 4.7.2006 beschlossen und tritt am 1.8.2006 in Kraft. Letzte Änderung durch Beschluss der Schulkonferenz vom 28.07.2007.