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Neue Schülerfahrausweise

Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wird der Schülerfahrausweise in Form einer Chipkarte ohne Foto ausgegeben. Diese berechtigt im gesamten Schuljahr (ausgenommen der Sommerferien) zu einer beliebigen Anzahl an Fahrten im Geltungsbereich. Sie ist nicht übertragbar. Der Schüler behält sie für 5 Schuljahre und sie wird, wenn weiterhin Anspruch besteht, elektronisch für das nächste Schuljahr freigeschalten. Kann ein Schüler seinen Schülerfahrausweis nicht vorweisen, so hat er einen Fahrschein zu lösen. Außerdem muss der Schüler ab dem neuen Schuljahr sich gegenüber dem Kontrollpersonal oder dem Busfahrer auf Verlangen mit einem Schülerausweis mit Passbild ausweisen können. Dieser ist bei jeder Fahrt im Original mitzuführen.

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Das Abitur ist geschafft! – Feierliche Zeugnisübergabe

Am vergangenen Samstag (10.07.21) war es nun endlich soweit und unsere Zwölftklässler dürfen nun endlich ihr Abiturzeugnis in den Händen halten. Alle 38 Schüler haben in diesem Jahr trotz der besonderen Umstände bestanden. Gratulation! Der beste Durchschnitt war 1,0. Großen Respekt dafür!
Auch die Schüler bedankten sich bei ihren Stammkursleitern, Herrn Heerwagen, den eA-Kurslehrern und fast allen gA-Kurslehrern.
Hier ein paar Bilder von der Feierstunde und unserer stolzen Abiturienten.

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Präsenzunterricht ab dem 01.07.2021

Mit dem Wegfall der Testpflicht zum 30.06.2021 (Bundesinfektionsschutzgesetz) entfallen die daraus resultierenden schulbezogenen Betretungsverbote. Somit befinden sich ab 01.07.2021 alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht.

Wir unterbreiten weiterhin allen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern zweimal wöchentlich ein Testangebot. Es wird dringend empfohlen, dieses Testangebot wahrzunehmen.

Für Schüler, die Risikomerkmale eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, können Ausnahmen von der Präsenzpflicht genehmigt werden.

30.06.2021, ergänzt am 02.07.2021
S. Heerwagen

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Mensa ab 15.06.2021

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,


Da wir uns nun endlich in der „grünen Phase“ befinden, wird ab Dienstag, 15.06.2021, die Mensa wieder komplett für Euch geöffnet sein. Wir möchten von Beginn der Öffnung an wieder ein warmes Mittagessen anbieten. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Schüler, welche mitessen möchten, täglich bis 9:00 Uhr in die ausgelegte Liste einschreiben. Parallel dazu liegen die neuen Speisepläne (Beginn am 21.06.21) aus. Bitte diese schnellstmöglich ausfüllen und abgeben.

Wir freuen uns auf Euch
Euer Team der Mensa im Gymnasium

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Schule für alle Schüler ab 10.06.2021

Am Donnerstag ist es endlich so weit. Die fallende 7-Tages-Inzidenz erlaubt die Rückkehr zu einem Unterrichtsbetrieb mit allen Schülern im Präsenzunterricht. Es gilt Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrer im Schulgebäude, jedoch im Unterricht nur noch für die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Sollte die Inzidenz weiter unter 35 bleiben, können wir ab Montag auf Masken im Unterricht verzichten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft müssen sich weiterhin zweimal wöchentlich testen, ausgenommen der bekannten Nachweise. 

08.06.2021
S. Heerwagen

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Selbsttests ab Mittwoch, 26.05.2021

Solange der Vorrat reicht, bieten wir ab Mittwoch Nasenbohrer-Tests und Lolli-Tests zur Auswahl an. Beim Nasenbohrer-Test wird mit einem Tupfer im vorderen Nasenbereich abgestrichen, ohne tief in die Nase einzudringen. Der Lolli-Test funktioniert so, dass man sich einen Teststreifen für mindestens 2 Minuten unter die Zunge steckt, damit dieser Speichel aufsaugen kann. Im Ausnahmefall kann dieser Test auch als Spucktest angewendet werden. Schülerinnen und Schüler, für die nur diese Variante in Frage kommt, müssten ein geeignetes Gefäß (z. B. einen Eierbecher), etwas Küchenpapier und eine Tüte mitbringen. Die Schule kann diese Utensilien nicht zur Verfügung stellen.

Nach wie vor ist die Teilnahme an den Selbsttests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Sollte Sie diesen nicht zustimmen können, erklären Sie das bitte auf diesem Formular.

Alternativ zum Selbsttest kann derzeit auch folgendes vorgelegt werden:

  • die schriftliche Bestätigung über einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
  • ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines durchgeführten Antigen-Schnelltests, nicht älter als 24 Stunden

S. Heerwagen
21.05.2021

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Wechselunterricht ab Freitag

Mit Spannung verfolgen wir die Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz im Saale-Orla-Kreis. Diese liegt am heutigen Mittwoch den fünften Werktag in Folge unter 165. Sollte das auch morgen noch so bleiben, können wir laut Auskunft des Schulamts ab Freitag, 21.05.2021, wieder in die Phase Gelb II wechseln. Das bedeutet für alle Jahrgangsstufen Unterricht im wöchentlichen Wechsel der Gruppen 1 und 2.

Am Freitag beginnt die Gruppe 1. Nach dem variablen Ferientag am Dienstag setzt dann die Gruppe 2 am Mittwoch, 26.05.2021, fort.

Alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sich am ersten Tag in der Schule und im weiteren Verlauf montags und mittwochs einem Selbsttest unterziehen. Derzeit verwenden wir sogenannte Nasenbohrer-Tests.

Sollten Sie der Testteilnahme nicht zustimmen können, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler würden dann im Distanzunterricht verbleiben.

Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf tritt mit dem Wechselunterricht außer Kraft.

19.05.2021
S. Heerwagen

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23.04.2021 – Selbsttests als Voraussetzung für Präsenzunterricht ab 26.04.2021


Mit dem Inkrafttreten der als „Notbremse“ bekannten Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt eine Testpflicht. Ich zitiere aus der Festlegung des Kultusministeriums:

Testpflicht: Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung anerkannt. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung.“

Schülerinnen und Schüler, die selbst oder deren Sorgeberechtigten nicht in Testungen einwilligen, nehmen demzufolge am Distanzunterricht teil.

Die Verantwortlichen arbeiten mit Hochdruck an der zur-Verfügung-Stellung ausreichend vieler geeigneter Tests für alle Schulen. Sollten wider Erwarten nicht genügend Tests zur Verfügung stehen, wird das nicht dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler am betreffenden Tag nach Hause geschickt werden.

S. Heerwagen
23.04.2021



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13.04.2021 – Festlegungen zum Videounterricht

Den vielfach geäußerten Wünschen entsprechend und im Ergebnis der gesammelten Erfahrungen wurde in der Lehrerkonferenz am 12.04.2021 folgendes beschlossen:

  • Jeder Lehrer und jede Lehrerin führt während des ausschließlichen Distanzunterrichts in allen Klassen in regelmäßigen Abständen Videounterricht über BBB. 
  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Videounterricht mit Mikrofon teil.

S. Heerwagen
13.04.2021



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15.04.2021 – Unterricht ab dem 19.04.2021

Leider lässt das Infektionsgeschehen noch keine weitere Öffnung der Schule zu. Die Woche ab dem 19.04.2021 wird demzufolge unter den gleichen Vorzeichen stehen, wie die Woche zuvor. Lediglich die Tage der Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler verändern wir auf Montag und Mittwoch.

Weitere Informationen veröffentlichen wir am Freitag auf dem Vertretungsplan.
S. Heerwagen
15.04.2021